„TGL: Tarifvertrag bleibt trotz Mindestlohnerhöhung voll gültig – Anpassungsbedarf nur bei PKA-Einstiegsgehältern“

Der TGL Tarifvertrag mit der ADEXA bleibt weiterhin gültig. Lediglich die Löhne der PKA 1.-5. Berufsjahr müssen von den Apothekenleitungen geprüft werden. Bei einer Vollzeit Beschäftigung mit 40 Wochenarbeitsstunden müssen 2404,70 EUR Monatsbrutto mindestens erreicht werden. Berechnungsgrundlage ist der monatlich abgerechnete Arbeitslohn. Im Rahmen des TGL-Tarifvertrages setzt sich der zu berücksichtigende Arbeitslohn aus der monatlichen Auszahlung von 1/24 tel des vereinbarten 13. Monatsgehaltes, sowie dem tariflichen und übertariflichen Monatslohn zusammen.


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Mindestlohnerhöhung nicht gegenfinanziert in Apotheken

Die Politik erhöhe einerseits die Kosten für die Apotheken, sorge aber nicht dafür, dass diese gegenfinanziert werden, sagt Sebastian Berges, Apotheker und zweiter Vorsitzender der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL), gegenüber der PZ.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD angekündigt, dass das Packungsfixum von derzeit 8,35 auf 9,50 Euro steigen soll. Doch mit Blick auf die finanzielle Lage der Krankenkassen hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Honorarerhöhung »auf Wiedervorlage« zurückgestellt und ihre Apothekenreform zunächst ohne die überfällige Anpassung vorgelegt. [...]

Den vollständigen Artikel können Sie hier oder auf der Webseite der PZ einsehen.


TGL Nordrhein ist jetzt offiziell eingetragener Verein

Stärkere rechtliche Basis, mehr Gestaltungsspielraum und erweiterte Handlungssicherheit für Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter in Nordrhein

Frechen, Oktober 2025 – Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein ist seit September offiziell als eingetragener Verein als Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter e.V., kurz: TGL e.V. im Vereinsregister eingetragen. Damit wird ein wichtiger Meilenstein in der Professionalisierung der Arbeitgebervertretung erreicht, der durch jahrelange engagierte Arbeit von Vorstand und Beirat erarbeitet wurde.


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Dringender Handlungsbedarf: Soforthilfe zur Apothekenhonorierung und Sicherung der Patientenversorgung

Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein fordert die Politik dringend auf, unverzüglich wirtschaftliche Soforthilfen für Apotheken bereitzustellen und eine nachhaltige Dynamisierung des Apothekenhonorars einzuführen.
Ohne diese Maßnahmen ist die flächendeckende Arzneimittelversorgung akut gefährdet, weil die Apothekenteams nicht mehr fair und angemessen entlohnt werden können.


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