Der "Protesttag der Apotheken" am 14.06.2023 und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen

Zum Protesttag am 14.06.2023 wollen bundesweit viele Apotheken schließen.

Im arbeitsrechtlichen Sinn ist diese Aktion übrigens kein "Streik", weil der Begriff "Streik" eine planmäßige und gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung einer Vielzahl von Arbeitnehmern meint, die gemeinsam ein Ziel erreichen wollen, bspw. den Abschluss eines besseren Tarifvertrages. Da ein Streik also von den Arbeitnehmern ausgeht, trifft bei einer Teil- oder Komplettschließung der Apotheke durch die Apothekenleitung/den Inhaber (= Arbeitsgeber) der Begriff "Protesttag" eher zu.


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