Mindestlohnerhöhung nicht gegenfinanziert in Apotheken

Die Politik erhöhe einerseits die Kosten für die Apotheken, sorge aber nicht dafür, dass diese gegenfinanziert werden, sagt Sebastian Berges, Apotheker und zweiter Vorsitzender der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL), gegenüber der PZ.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD angekündigt, dass das Packungsfixum von derzeit 8,35 auf 9,50 Euro steigen soll. Doch mit Blick auf die finanzielle Lage der Krankenkassen hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Honorarerhöhung »auf Wiedervorlage« zurückgestellt und ihre Apothekenreform zunächst ohne die überfällige Anpassung vorgelegt. [...]

Den vollständigen Artikel können Sie hier oder auf der Webseite der PZ einsehen.


Dringender Handlungsbedarf: Soforthilfe zur Apothekenhonorierung und Sicherung der Patientenversorgung

Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein fordert die Politik dringend auf, unverzüglich wirtschaftliche Soforthilfen für Apotheken bereitzustellen und eine nachhaltige Dynamisierung des Apothekenhonorars einzuführen.
Ohne diese Maßnahmen ist die flächendeckende Arzneimittelversorgung akut gefährdet, weil die Apothekenteams nicht mehr fair und angemessen entlohnt werden können.


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»Tarifkosmetik hilft uns nicht weiter«

Die Pharmazeutische Zeitung berichtet über die Jahreshauptversammlung der TGL Nordrhein: Auf der Jahreshauptversammlung wurde über die Diskrepanz zwischen Tariferhöhungen und sinkenden Betriebsergebnissen diskutiert. Außerdem wurde die neue Satzung, die ab dem 1. Januar 2025 gilt, vorgestellt und beschlossen. Auch der Name ändert sich dann: Die TGL Nordrhein heißt dann TGL e.V.

In dem Artikel wurden leider einige Sachverhalte nicht korrekt dargestellt, die wir klarstellen möchten.

Den Bericht der Pharmazeutischen Zeitung über die Jahreshauptversammlung der TGL sowie unsere Richtigstellung können unsere Mitglieder im internen Bereich abrufen.


TGL Nordrhein vs. ADEXA: Neuer Tarifabschluss steht aus – Was gilt aktuell?

Nachdem die Apothekengewerkschaft ADEXA den mit der TGL Nordrhein geschlossenen Gehaltstarifvertrag fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt hat, steht der Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrags weiterhin aus. Bis zu einer neuen Einigung gilt die sogenannte Nachwirkung für Arbeitsverhältnisse, die der Tarifvertrag aufgrund beidseitiger Tarifbindung regelt oder auf die er – auch ohne Tarifbindung – angewendet wird (arbeitsvertragliche Einbeziehung).


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