Stellungnahme der TGL Nordrhein zu den laufenden Tarifverhandlungen

TGL e.V. nimmt das Statement der ADEXA mit Verwunderung zur Kenntnis.

Bis zuletzt war es unser ausdrückliches Ziel, die Tarifverhandlungen ohne öffentliche Auseinandersetzung am Verhandlungstisch fortzuführen. Noch wenige Tage vor der Pressemitteilung haben wir der ADEXA eine kurzfristige weitere Verhandlungsrunde angeboten – ausdrücklich auch als Videokonferenz, um angesichts des zum 30. Juni 2026 ausgelaufenen Tarifvertrages möglichst schnell zu einer Einigung zu gelangen. Dieses Gesprächsangebot besteht weiterhin.


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OFFENER BRIEF zur Positionierung der ADEXA zur Finanzierung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA)

Sehr geehrte Frau Kratt,
sehr geehrte Damen und Herren der ADEXA,

mit Verwunderung haben wir die Berichterstattung zur Finanzierung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) zur Kenntnis genommen.
Grundlage unserer Einschätzung ist der Beitrag "Adexa: Inhaber müssen eHBA zahlen", veröffentlicht am 20.03.2026 auf Apotheke Adhoc, der sich nach unserem Kenntnisstand auf einen Newsletter der ADEXA an ihre Mitglieder stützt.


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Apotheken brauchen endlich wirtschaftliche Perspektiven – TGL unterstützt Aufruf zum bundesweiten Protesttag

Frechen / Nordrhein – Der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Thomas Preis, hat die Apothekenteams dazu aufgerufen, verstärkt das Gespräch mit politischen Entscheidungsträgern zu suchen und sich aktiv an den geplanten Protestaktionen der Apothekerschaft zu beteiligen. Hintergrund ist die entscheidende Phase der politischen Beratungen zur geplanten Apothekenreform.

In einer Videobotschaft appellierte Preis an die Apothekenteams, ihre Situation direkt gegenüber den Bundestagsabgeordneten in den Wahlkreisen zu schildern.


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„TGL: Tarifvertrag bleibt trotz Mindestlohnerhöhung voll gültig – Anpassungsbedarf nur bei PKA-Einstiegsgehältern“

Der TGL Tarifvertrag mit der ADEXA bleibt weiterhin gültig. Lediglich die Löhne der PKA 1.-5. Berufsjahr müssen von den Apothekenleitungen geprüft werden. Bei einer Vollzeit Beschäftigung mit 40 Wochenarbeitsstunden müssen 2404,70 EUR Monatsbrutto mindestens erreicht werden. Berechnungsgrundlage ist der monatlich abgerechnete Arbeitslohn. Im Rahmen des TGL-Tarifvertrages setzt sich der zu berücksichtigende Arbeitslohn aus der monatlichen Auszahlung von 1/24 tel des vereinbarten 13. Monatsgehaltes, sowie dem tariflichen und übertariflichen Monatslohn zusammen.


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