Jahreshauptversammlung 2024

Die Jahreshauptversammlung der TGL Nordrhein findet am Mittwoch, 25. September 2024 um 14.00 Uhr s.t. im NOVOTEL Düsseldorf City West · Niederkasseler Lohweg 179 · 40547 Düsseldorf statt.
Parkplätze stehen am Hotel zur Verfügung.

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Einladung und Programm finden unsere Mitglieder im internen Bereich unter "Jahreshauptversammlung".


Nachruf vom Vorstandsvorsitzenden Constantin Biederbick auf Beiratsmitglied Dr. Ralph Quadflieg

Mit großer Betroffenheit und tiefer Trauer nehmen wir Abschied von einem herausragenden Mitglied unseres Beirats, das uns viel zu früh verlassen hat: Dr. Ralph Quadflieg. Er war nicht nur ein Kollege, sondern auch ein Freund, dessen Engagement und Menschlichkeit uns alle bereichert haben.

Dr. Ralph Quadflieg war ein Mensch, der stets für andere da war. Er nahm sich immer die Zeit, zuzuhören, egal wie voll sein eigener Kalender war. Diese Fähigkeit, wirklich zuzuhören und sich in andere hineinzuversetzen, war eine seiner größten Stärken. Viele von uns haben in schwierigen Momenten seinen Rat gesucht und seine Weisheit geschätzt.


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Tarifkosmetik hilft nicht weiter

Kommentar zum Tarifabschluss der ADA von Sebastian Berges, 2. Vorsitzender der TGL Nordrhein

Ein Tarifabschluss – egal welcher Höhe – ist zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Signal an die Politik. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen endlich verändert und die geplanten Strukturveränderungen zurückgenommen werden. Mit dem Apothekenreform-Gesetz (ApoRG) drohen statt wirksamer Abhilfe ein nie dagewesener Angriff auf Vor-Ort-Apotheken sowie der Abbau Tausender hochqualifizierter Arbeitsplätze in diesen Apotheken.

Während nämlich unsere Mitglieder und ihre Mitarbeitenden den Versorgungsauftrag der Vor-Ort-Apotheken mit großem Einsatz und hoher Kompetenz erfüllen, vernachlässigt die Politik die Apothekenteams seit Jahrzehnten.


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TGL Nordrhein vs. ADEXA: Neuer Tarifabschluss steht aus – Was gilt aktuell?

Nachdem die Apothekengewerkschaft ADEXA den mit der TGL Nordrhein geschlossenen Gehaltstarifvertrag fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt hat, steht der Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrags weiterhin aus. Bis zu einer neuen Einigung gilt die sogenannte Nachwirkung für Arbeitsverhältnisse, die der Tarifvertrag aufgrund beidseitiger Tarifbindung regelt oder auf die er – auch ohne Tarifbindung – angewendet wird (arbeitsvertragliche Einbeziehung).


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