TGL Nordrhein vs. ADEXA: Neuer Tarifabschluss steht aus – Was gilt aktuell?

Nachdem die Apothekengewerkschaft ADEXA den mit der TGL Nordrhein geschlossenen Gehaltstarifvertrag fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt hat, steht der Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrags weiterhin aus. Bis zu einer neuen Einigung gilt die sogenannte Nachwirkung für Arbeitsverhältnisse, die der Tarifvertrag aufgrund beidseitiger Tarifbindung regelt oder auf die er – auch ohne Tarifbindung – angewendet wird (arbeitsvertragliche Einbeziehung).


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Besondere Leistung verdient Anerkennunng

In Zeiten von Fachkräftemangel ist neues Denken gefragt. Wir haben uns zum Ziel gemacht, attraktive Arbeitgeber zu sein. Dazu gehört, dass Leistung sich lohnen soll.

Deshalb haben wir uns mit ADEXA - der Apothekengewerkschaft darauf verständigt, eine tarifliche Einstufung für Filialapothekenleitungen auf den Weg zu bringen. Über die konkrete Ausgestaltung werden wir mit ADEXA weiter verhandeln.


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Ergänzung zum Hinweis auf Betriebliche Altersversorgung

Nachdem der Arbeitgeberverband Deutsche Apotheken (ADA) und die ADEXA - die Apothekengewerkschaft – mit Wirkung ab 01.01.2012 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen hatten, den die TGL Nordrhein schon unter Hinweis auf eine ausreichende gesetzliche Regelung der betrieblichen Altersversorgung ablehnte, vertraten sowohl die ADEXA, als auch ausnahmslos die werbenden Versicherungsvertreter die Auffassung, der Arbeitgeber sei schon mit Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, den Arbeitnehmer „unverzüglich“ über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu informieren und aufzuklären. Zur Begründung verweist man ...


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Durchbruch bei Tarifverhandlungen

Neue Tarife in Nordrhein

Ab 1. September gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und der TGL Nordrhein. Damit wird der alte Gehaltstarif von 2010 abgelöst.

Mit Augenmaß auf beiden Seiten erarbeiteten die Gremien der Tarifpartner eine neue Gehaltstabelle und  – erstmals in bundesdeutschen Apotheken – einen zusätzlichen Tarifvertrag „Leistungsorientierte Bezahlung“ (LOB). Dieser wird auf freiwilliger Basis eingesetzt und hat ab Januar 2013 Gültigkeit.


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