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TGL empfiehlt Gehaltsanhebungen ab 1. Oktober 2026
von TGL Nordrhein
Feste Euro-Beträge stärken niedrigere Gehaltsgruppen und den Berufsnachwuchs
Pressemitteilung: Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter e.V. (TGL) empfiehlt ihren Mitgliedsapotheken in Nordrhein, die Vergütung ihrer Beschäftigten zum 1. Oktober 2026 anzuheben. Vorgesehen sind feste monatliche Erhöhungen von 200 Euro für PKA, 120 Euro für PTA, angestellte Approbierte und weitere Beschäftigtengruppen sowie 150 beziehungsweise 100 Euro für den Berufsnachwuchs.
„Wir wollen eine zeitnahe Verbesserung der Vergütung ermöglichen. Unsere Empfehlung würdigt die Arbeit der Beschäftigten und berücksichtigt zugleich, welche Belastungen die Apotheken wirtschaftlich tragen können“, erklärt Sebastian Berges, 2. Vorsitzender der TGL. Trotz intensiver Verhandlungen und eines mehrfach verbesserten Tarifangebots seitens der TGL konnte diese bislang keine Einigung mit der Apothekengewerkschaft ADEXA erzielen.
Die Gehaltsempfehlung im Überblick
Die TGL empfiehlt folgende Anhebungen der bisherigen tariflichen Bruttomonatsgrundgehälter beziehungsweise Ausbildungs- und Praktikumsvergütungen:

Die Beträge gelten für alle Berufsjahresstufen bei tariflicher Vollzeitbeschäftigung beziehungsweise Ausbildung; bei Teilzeit anteilig entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit. Wochenarbeitszeit, Urlaubsanspruch und übrige Arbeitsbedingungen sowie bestehende Ansprüche auf Sonderzahlungen und deren bisherige Auszahlungsweise bleiben unverändert.
Feste Eurobeträge unterstützen niedrigere Gehälter
„Ein fester Erhöhungsbetrag wirkt bei niedrigeren Gehältern prozentual stärker: 120 Euro entsprechen bei 2.500 Euro einem Plus von 4,8 Prozent, bei 4.000 Euro beträgt das Plus dagegen 3,0 Prozent. Bei gleichem Erhöhungsbetrag bleiben die absoluten Gehaltsabstände unverändert“, erläutert Berges die Empfehlung.
Die TGL wolle damit verhindern, dass sich die Gehaltsschere weiter öffne. Die überdurchschnittlichen Anhebungen für Auszubildende und Beschäftigte im Praktikum fördere zudem den Nachwuchs und stärke die Attraktivität der Apothekenberufe. „Für die Mitarbeitenden sind feste Erhöhungsbeträge transparenter als prozentuale Anpassungen, die zunächst auf das jeweilige Gehalt umgerechnet werden müssen“, ergänzt Biederbick.
Modellrechnung zeigt die wirtschaftliche Wirkung
Bei einer Modellverteilung von 33 Prozent angestellten Approbierten, 44 Prozent PTA, 20 Prozent PKA und 3 Prozent weiteren Beschäftigten ergibt sich bei vollständiger zusätzlicher Zahlung eine monatliche Erhöhung von 136 Euro je Vollzeitäquivalent. Dies entspricht in der Modellrechnung durchschnittlich rund 4,6 Prozent. Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten sind darin nicht enthalten.
Für zehn angestellte Vollzeitäquivalente steigt die Grundgehaltssumme damit um 1.360 Euro monatlich beziehungsweise 16.320 Euro über zwölf Monate. Hinzu kommen ein 13. Monatsgehalt, gegebenenfalls höhere Sonderzahlungen und Arbeitgeberabgaben. Laut Berges beschreibt das Modell keine statistisch nachgewiesene Durchschnittsapotheke. Die tatsächliche Belastung hänge insbesondere von Personalstruktur, Arbeitszeitanteilen und Vergütungsvereinbarungen ab.

Die TGL bewertet die ADEXA-Forderungen als nicht tragfähig
Die ADEXA fordert rückwirkend zum 1. Juli 2026 monatliche Sockelbeträge von 250 Euro für PKA und je 200 Euro für die anderen Berufsgruppen. Ein weiterer Urlaubstag ist ebenso Teil der Forderungen wie die 12-monatige Laufzeit bis zum 30. Juni 2027.
Aus Sicht der TGL geht dieses Gesamtpaket über eine wirtschaftlich verantwortbare Belastung der Apotheken hinaus. Neben den Gehaltsanhebungen steigen die Arbeitgeberabgaben. Ein zusätzlicher Urlaubstag verringert die verfügbare Arbeitszeit und kann weitere Kosten verursachen, wenn diese durch zusätzliches Personal oder bezahlte Mehrarbeit ausgeglichen werden muss. Die kurze Laufzeit würde zudem bedeuten, dass trotz rückwirkend höherer Kosten bereits zum Ende Juni 2027 erneut über eine Tarifanpassung verhandelt werden könnte.
Empfehlung gibt Orientierung und ersetzt keinen Tarifvertrag
Biederbick: „Über die Umsetzung entscheiden die Apothekenleitungen unter Beachtung bestehender tariflicher und arbeitsvertraglicher Ansprüche“. Bei bereits übertariflicher Vergütung führen weder die Empfehlung noch ein späterer Tarifabschluss zwangsläufig zu einer zusätzlichen Erhöhung. Eine mögliche Anrechnung richtet sich nach den jeweiligen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und den Regelungen eines späteren Tarifabschlusses.
Eine tarifliche Einigung bleibt das Ziel der TGL
„Die TGL e.V. verfolgt die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze als oberstes Ziel und keine Gehaltsmaximierung, die dieses Ziel gefährdet“, so die beiden Vorsitzenden. „Dabei berücksichtigen wir einerseits die Interessen der Mitarbeitenden als Ausdruck der Wertschätzung für die Leistungen der Apothekenteams. Andererseits müssen wir betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten im Blick behalten.“
Ziel der TGL sei eine Lösung, die die Arbeit der Beschäftigten angemessen honoriere und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Apotheken berücksichtige. Vor diesem Hintergrund sei die TGL weiterhin verhandlungsbereit.
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