Arbeitsverträge aktualisiert

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie hat sich u.a. das Nachweisgesetz geändert.
Ab dem 01.08.2022 hat der Arbeitgeber – für Altverträge vor dem 01.08.2022 auf Verlangen des Arbeitnehmers – weitere wesentliche Arbeitsbedingungen nachzuweisen (im Arbeitsvertrag oder in einer Niederschrift).

Die Arbeitsvertragsformulare wurden vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Änderung angepasst und stehen in unserem Mitgliederbereich zum Download bereit.