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Die Apotheke im Spannungsfeld zwischen Versorgungsauftrag und Wirtschaftlichkeit

Die Folien zum Vortrag von Herrn Dipl.-Math. Uwe Hüsgen (gehalten im Rahmen der TGL-Jahreshauptversammlung 2012) zum Thema

Die Apotheke im Spannungsfeld zwischen Versorgungsauftrag und Wirtschaftlichkeit -
Wie müsste die AMPreisV ausgestaltet sein, um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen?

 

stehen ab sofort für unsere Mitglieder zur Verfügung. Nach erfolgreicher Anmeldung finden Sie die Vortragsfolien unter "Jahreshauptversammlung 2012".

 

Aktuell: Jahreshauptversammlung der TGL Nordrhein 2012

[27.02.12]

Unter dem Titel "Forderungen mit Mut vortragen" berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung über die Jahreshauptversammlung vom 15. Februar 2012.
Zentrales Thema war die wirtschaftliche Situation der Apotheke, die damit verbundene Perspektive für Tarifverhandlungen und die Frage nach Planungssicherheit.

 

Neue Arbeitsverträge

[02.02.12]
Ab sofort stehen für unsere Mitglieder die neuen Arbeitsverträge (Version Januar 2012) als ausfüllbare PDF-Dokumente zum Download bereit. Sie finden die Verträge wie gewohnt im Mitgliedsbereich der TGL-Nordrhein unter dem Menüpunkt "Verträge".

 

Stellungnahme: Aus gutem Grund empfiehlt die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) Arbeitsvertragsformulare ohne Hinweis auf Tarifbindung

Die unterschiedlichen, nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträge zwischen der ADEXA und der TGL Nordrhein bzw. der ADEXA und dem ADA, insbesondere die zwischen der ADEXA und dem ADA zum 01.01.2012 vereinbarte tarifliche betriebliche Altersversorgung, die in Nordrhein, aber auch in Sachsen, nicht gilt, führten dazu, dass Arbeitgeber sich verunsichert zeigten, und wir uns deshalb veranlasst sahen, Klarheit zu schaffen.

 

Stopp der Existenzvernichtung unserer Apotheken und Arbeitsplätze!

Gemeinsame Aktion der TGL mit den Mitarbeitern

 

Die Vorsitzende der TGL Nordrhein, Dr. Heidrun Hoch, hat in einer gemeinsamen Initiative mit der zweiten Vorsitzenden der ADEXA, Tanja Kratt, eine Brief an Gesundheitsminister Bahr verfaßt. Minister Bahr hatte zuvor in einem Gespräch mit Dr. Hoch, die persönliche Beantwortung der Fragen zugesagt. Wir warten nun auf die Antworten.

 

Den vollständigen Brief mit allen Fragen steht für Sie hier zum Download bereit.

 

Die TGL informiert: Wann gilt der Tarifvertrag?

Bei den telefonischen Rechtsberatungen der Justiziare wird immer wieder festgestellt, dass die rechtliche Bedeutung des seit dem 01.01.2011 für den Kammerbezirk Nordrhein geltenden Rahmentarifvertrages und des seit dem 01.01.2010 unverändert geltenden Gehaltstarifvertrages von den Arbeitgebern in mehrfacher Hinsicht falsch beurteilt wird.

Eine Klarstellung finden Sie in nachfolgendem Dokument:

 

Pressemitteilung

JA zur betrieblichen Altersversorgung - NEIN zur Tarifbindung 

 

Durch ADEXA und Heerscharen von Versicherungsvertretern wird uns suggeriert, die betriebliche Altersversorgung sei etwas Neues. Man droht mit Klage, warnt vor Haftungsrisiken und unterstellt Apothekenleitern mangelnde Fürsorge für ihre Mitarbeiter. 

 

Juristische Stellungnahme:
ADEXA vertritt die Auffassung, der Arbeitgeber sei schon mit Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, den Arbeitnehmer „unverzüglich“ über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu informieren und aufzuklären. Zur Begründung wird insbesondere auf § 1 a des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG) und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2000 - 3 AZR 13 / 00 – verwiesen.
Die erwähnte Gesetzesbestimmung schafft jedoch zunächst nur einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung, der nicht nur vom Arbeitnehmer ausdrücklich geltend gemacht werden, sondern auch durch eine besondere Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden muss, vorher den Arbeitgeber zu nichts verpflichtet.
Der Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist schon deswegen verfehlt, weil diese Entscheidung eine wirksam vereinbarte Altersversorgung betraf, zu der der Arbeitgeber als Vertragspartner eine falsche Auskunft gab und nur deswegen schadensersatzpflichtig wurde.

 

Was Arbeitgeber wissen sollten:
Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge wird seit 2002 auf gesetzlicher Basis ohnehin praktiziert, ist insofern also nichts Neues. D.h., MitarbeiterInnen haben einen Anspruch auf Umwandlung eines Teils ihres Lohnes in eine kapitalgedeckte Versicherung, um die gesetzliche Altersversorgung zu ergänzen.
Diese sog. Entgeltumwandlung ist bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei.  Arbeitgeber können sich an den Kosten beteiligen, indem sie die für sie entstehende Ersparnis bei den Sozialversicherungen als  Zuschuss gewähren. Dieser Zuschuss bis zu einer Höhe von 27,50 Euro monatlich ist nun vom Bundesverband der Apothekenleiter - dem Nordrhein und Sachsen nicht angehören - und der ADEXA ab 2012 tariflich verpflichtend vertraglich geregelt worden.
Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) beabsichtigt nicht, in versicherungsrechtliche Strukturen der MitarbeiterInnen einzugreifen, zumal die unterschiedliche Altersstruktur den Abschluss einer tariflichen Altersvorsorge nicht für alle MitarbeiteInnen gleichsam attraktiv und überhaupt möglich macht.

Überlegt man, wie viele MitarbeiterInnen bundesweit lediglich nach Tarif bezahlt werden, wird einmal mehr deutlich, dass das gesamte Konstrukt des ADA mit der ADEXA nur wenige betrifft. Ob diese dann überhaupt an einer nennenswerten (und nur dies macht Sinn) Umwandlung ihres Entgelts interessiert sind oder sich lieber für mehr Geld, über das sie in der Gegenwart frei verfügen, entscheiden, bleibt dahin gestellt.

Sicher ist, die TGL lehnt eine Bevormundung der Arbeitgeber ab. Wir werden nicht fremde Berufe via Provision mit Geld versorgen. Außerdem sind beim vorliegenden Vertrag der ADEXA mit dem ADA Probleme bei Veränderungen der Arbeitsstunden und Veränderungen bereits bestehender Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge vorprogrammiert. Ein weiteres Mal wird die Bürokratie aufgebläht.
Die TGL macht sich schon lange für Entgeltumwandlungen oder Leistungszuschläge nach dem Motto „Mehr Netto vom Brutto“ stark. Unter diesem Zeichen stand auch der Vortrag von Frau Dajana Krüger, Steuerberaterin bei der Treuhand Hannover, im Rahmen der Jahreshauptversammlung 2011. TGL-Mitglieder können sich über die Möglichkeiten hierzu im internen Teil der Homepage (www.tglnordrhein.de) informieren.
Eine positive Entwicklung in diese Richtung eröffnete auch ein kürzlich gesprochenes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zu Tank- und Geschenkgutscheinen.
Eine Entscheidung über die betriebliche Altersversorgung sollte ganz im eigenen Ermessen der MitarbeiterInnen sein und bleiben.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern im konkreten Fall, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung entstehende Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen, d. h. die eigene Entlastung an die MitarbeiterInnen weiterzugeben bzw. auszuzahlen, gleichgültig, ob es sich um tarifliche oder übertarifliche Gehälter handelt. So profitieren alle davon.

 

Neue Rechtsprechung: Tank- und Geschenkgutscheine als steuerfreier Arbeitslohn

[25.07.11]
Die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ermöglicht eine einfachere Handhabung der Ausgabe an die Mitarbeiter. Detaillierte Informationen sowie Beispiele für Warengutscheine (Muster) können im internen Bereich unter "Verträge" abgerufen werden.

 

Tarifverhandlungen 2011: Wichtige Informationen

[12.05.2011]

Kein Tarifabschluss in Nordrhein

  1. In Nordrhein gelten weiterhin die Tabellen 2009/2010
  2. Keine tariflich fixierte betriebliche Altersvorsorge ab 2012

Weitere Informationen zum Stand der Tarifverhandlungen finden Sie im PDF-Dokument unter diesem Text.

 

ADEXA stellt sich selbst ins Abseits

[07.04.2011]

Die TGL nimmt die Öffentlichkeitsarbeit der ADEXA mit Befremden zur Kenntnis.
Gemeinsam mit dem Tarifvertrag 2009/2010 wurde mit der ADEXA eine Prozeßvereinbarung unterzeichnet. Drei Punkte wurden vereinbart und schriftlich fixiert:

  1. die Steigerung  der Gehaltstabellen für 2009/2010 (bereits umgesetzt)
  2. die Veränderung der Gehaltsstrukturen zugunsten jüngerer Mitarbeiter (bereits umgesetzt)
  3. die Einführung einer Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)

Diskussionsgrundlage für LOB war ein bereits am 09.09.2008 vorgelegter Bewertungsbogen, der in vielen Sitzungstagen in Düsseldorf und Hamburg in Anwesenheit beider Parteien und eines Tarifexperten zur den heutigen Versionen führte.
Gemeinsame Verlautbarungen, wie "Die Tarifparteien sehen in der gemeinsamen und abgestimmten Kommunikation der LOB einen wesentlichen Erfolgsfaktor....", wurden unterzeichnet.
Damals sollten 25 Prozent der Jahressonderzahlung mit steigender Tendenz für LOB umgewidmet werden.
Heute nun sieht ADEXA - mit den gleichen Personen - in LOB keine ernstzunehmende Alternative, ja sie spricht dem Konzept sogar Tariffähigkeit ab.
Um Mitarbeiter lediglich nach Umsatz zu bewerten, wie es ADEXA jetzt behauptet, hätten wir kein Konzept erarbeiten müssen. Unabhängige Gremien von Kammer und Verband haben das LOB-Konzept hingegen als professionell und QMS-fähig eingestuft. Es darf die Frage erlaubt sein, wie etwa PKAs an Abverkaufszahlen bewertet werden sollen?
Leistungsstarke MitarbeiterInnen sollten wissen, dass sie durch LOB tariflich 2,75 Prozent mehr Lohn erhalten könnten, was ADEXA aber ausschlägt.
Auch Arbeitsplatzsicherheit ist ein Tarifgut. Eindrucksvoll zum Ausdruck kommt dies in einem Artikel in der Montagsausgabe der DAZ vom 04.04.2011:
„Apotheken unter Druck“, schreibt Chefredakteur, Peter Ditzel. Danach planen zahlreiche Apotheken Maßnahmen im Personalbereich: Entlassungen und Rückstufungen von Voll- auf Teilzeitstellen. Der LAV hat einen Abbau von 1000 Stellen allein in Baden-Würrtemberg prognostiziert.
Schade, dass ADEXA diese Alarmzeichen nicht erkennt.
Basis jeglicher Verhandlungsrunden wird es zukünftig sein, dass ADEXA zur sachlichen Diskussion zurückkehrt.

Alle übertariflich zahlenden Apothekenleiter in Nordrhein können den aktuellen Tarifstreit und Forderungen der ADEXA ohnehin als gegenstandslos betrachten.

 

PRESSEMITTEILUNG zu Tarifverhandlungen

[04.04.2011]

ADEXA lehnt Angebot der TGL ab

Die TGL hat der ADEXA das Angebot gemacht, ihren Forderungen nachzukommen und die Tarife um 2 Prozent anzuheben.
0,5 Prozent sollen linear in die Tabelle einfließen, 1,5 Prozent (oder als Jahresprämie 12 x 1,5 = 18 Prozent) mit dem Konzept zur Leistungsorientierten Bezahlung ausgeschüttet werden.
Die Berechnungsgrundlage des Konzepts gibt qualifizierten MitarbeiterInnen sogar die Möglichkeit, 2,25 Prozent mehr Gehalt zu bekommen, was mit den 0,5 Prozent aus der Tabelle eine Erhöhung von 2,75 Prozent im Tarif ergibt.
Damit möchte die TGL den mit der ADEXA in der letzten Tarifrunde gemeinsam eingeschlagenen Weg "Fördern und Fordern" weiter fortsetzen, zumal die angestrebte Feedback-Struktur zu mehr Orientierung, Anerkennung, persönlicher Qualifizierung und last not least Gehalt führt.
Die Leistungsmerkmale und der Aufbau der Bewertungsbögen wurden mit ADEXA einvernehmlich erarbeitet. Lediglich die Gewichtung der einzelnen Zeilen soll den individuellen Apothekenzielen angepaßt und deshalb dem Arbeitgeber vorbehalten sein. Das ändert nichts am Gesamtvolumen der tariflich fixierten Leistungsprämie.
Wer das Konzept kennt, weiß, dass die ganze Fülle der Leistungen inklusive Fachkompetenz, Methodenkompetenz und sozialer Kompetenz in einer maximal objektivierten Bewertung gemeinsam mit den MitarbeiterInnnen in einem konstruktiven Gespräch zu erörtern ist. Dabei wird das tariflich vereinbarte Volumen bereits erreicht, wenn 71 bis 80 von hundert Punkten erreicht werden - für leistungsbewusste MitarbeiterInnen ein leicht zu erreichendes Ziel.
Die TGL möchte nicht, dass MitarbeiterInnen darunter leiden, wenn ADEXA nun eine Kehrtwende macht.
Gerade die leistungsmotivierten MitarbeiterInnen, die individuell behandelt und bezahlt werden wollen, werden für das Vorgehen der ADEXA kein Verständnis haben.

 

Interview in der PZ: "Es fehlt Verhandlungsmasse für weitere Ausgaben"

[14.03.2011]

In Nordrhein gibt es bislang keinen neuen Tarifabschluss. Im Interview mit Daniel Rücker (veröffentlicht in: Pharmazeutische Zeitung, Ausg. 08/2011 vom 24. Februar 2011) erläutert die TGL-Vorsitzende Dr. Heidrun Hoch die Gründe.

 

Interview in der DAZ: „Wir setzen auf Leistungs­bewusstsein und Motivation“

[09.03.2011]

DAZ-Chefredakteur Peter Ditzel sprach mit der Vorsitzenden der TGL Nordrhein, Dr. Heidrun Hoch, warum die TGL nicht das Verhandlungsergebnis von ADA und Adexa übernommen hat.

 

Einladung zum Seminar am 19. März 2011

„Leistungsmotivierende Mitarbeitergespräche führen und zielorientiert abschließen“
am Beispiel des TGL Konzepts zur Leistungsorientierten Bezahlung


Inhalte
  • Hintergrund und generelle Informationen zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
  • Erläuterung und Begründung der Bewertungsbögen
  • Empfohlene Schritte des Bewertungsprozesses
  • Rhetorische Werkzeuge zur abgesicherten Information und Überzeugung
  • Empfohlener Ablauf des Informationsgesprächs mit der Mitarbeitergruppe
  • Dazu praxisnahe Übungen
  • Vorbereitung zur Bewertung der einzelnen MitarbeiterInnen
  • Empfohlener Ablauf der einzelnen Mitarbeitergespräche
  • Dazu praxisnahe Übungen
 

Jahreshauptversammlung 2011 in der Presse

[15.02.2011]
DAZ Aktuell: "Vorschlag für neuen Gehaltstarif"
"Am 26. Januar 2011 fand in Düsseldorf die Jahreshauptversammlung der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) statt. Im Mittelpunkt standen ein Austausch über die Neuregelungen für die Apotheken durch das AMNOG sowie die Vorstellungen zum neuen Tarifabschluss. In einem Sonderreferat wurden die Möglichkeiten steuerfreier Sonderleistungen an Apothekenmitarbeiter vorgestellt."
Quelle: "Vorschlag für neuen Gehaltstarif", Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ), S.30-34 (668-672), Nr. 6 (151. Jahrgang) vom 10.02.2011

 

Den vollständigen Bericht können Sie hier herunterladen:

Deutsche Apotheker Zeitung, S.30-34, Nr. 6 (151. Jahrgang) vom 10.02.2011 Deutsche Apotheker Zeitung, S.30-34, Nr. 6 (151. Jahrgang) vom 10.02.2011 (820,35 KB)

 

[10.02.2011]
Unter dem Titel "Ende der Fahnenstange erreicht" berichtet die Pharmazeutische Zeitung in Ausgabe 5/2011 über die Jahreshauptversammlung der TGL-Nordrhein:

 

"Die ersten praktischen Erfahrungen mit der leistungsorientierten Bezahlung und ein neuer Gehaltstarifvertrag standen am 26. Januar auf dem Programm der Jahreshauptversammlung der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL)."

Quelle: Pohl, K: "Ende der Fahnenstange erreicht", Pharmazeutische Zeitung, S.65-66, Ausg. 5 (156. Jahrgang) vom 03.02.2011

 

Den vollständigen Bericht können Sie hier herunterladen:

 

Mehr Netto vom Brutto - Begünstigte Zahlungen für Arbeitnehmer

[28.01.2011]
Die Folien des Vortrags, der von Frau Dajana Krüger, Steuerfachwirtin/Steuerberateranwärterin bei der Treuhand Hannover GmbH im Rahmen der Jahreshauptversammlung der TGL-Nordrhein am 26. Januar 2011 gehalten wurde, sind ab sofort im internen Bereich unter "Jahreshauptversammlung 2011" verfügbar.

 

Neue Belastungen für Apotheken

[28.01.2011]
Nach Inkrafttreten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) zum 1. Januar 2011 hat die Treuhand Hannover GmbH exklusiv für die TGL-Nordrhein einen Sonderdruck zur Verfügung gestellt, in dem die wichtigsten Maßnahmen und Auswirkungen zusammengefasst und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt werden.

 

Der Sonderdruck steht im PDF-Format zum Download bereit.

 

Neuer Rahmentarifvertrag

[14.01.2011]
Der ab 1. Januar 2011 gültige Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter zwischen der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein und ADEXA - Die Apothekengewerkschaft steht ab sofort zum Download bereit.

 

Leistungsorientierte Bezahlung: Musterprozess/-prozessablauf für QM-Apothekenhandbücher

[18.11.2010]
Der Musterprozess dient als Anregung und Grundlage für die Umsetzung der Leistungsorientierten Bezahlung in ihrer Apotheke und kann nach erfolgreicher Anmeldung unter "Leistungsorientierte Bezahlung (LoB)" -> "Informationen" abgerufen werden.
 

Änderungen des Rahmentarifvertrages

Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 gilt der Bundesrahmentarifvertrag auch für Mitglieder der TGL. Den Textvergleich, der die Unterschiede zwischen der alten und neuen Fassung verdeutlicht, finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung unter "Verträge".